FAQ2021-09-16T16:55:07+02:00
Registrierung am D1-Auktionsportal2021-11-18T11:13:36+01:00

Wo kann ich mich registrieren?
Klicken Sie oben auf die Registerkarte „Mein Konto“. Hier können Sie den Registrierungsprozess einleiten.

Ich habe nach erfolgreicher Registrierung keine Aktivierungs E-Mail bekommen:
Kontrollieren Sie zuerst, ob die E-Mail Adresse auch korrekt eingegeben worden ist. Sehen Sie ebenfalls in Ihrem Spam Ordner nach, ob die Aktivierungs E-Mail vielleicht dort gelandet ist.

Was ist zu tun, wenn ich das Passwort vergessen habe?
Sie können unter mein Konto nach Eingabe der E-Mail Adresse unten links auf „Passwort vergessen“ klicken. Danach wird Ihnen ein temporäres neues Passwort zugesendet.

Gebote abgeben2021-09-16T16:30:42+02:00

In welche Schritte sind die Gebote gestaffelt:

100€ – 199€ = 10€

200€ – 499€ = 50€

500€ – 999€ = 75€

1000€ – 1.499€ = 100€

1500€ – 9.999€ =200€

9.999€ – 24.999€ = 350€

25.000€ – 50.000€ =500€

ab 50.000€ =1000€

 

Bekomme ich eine Information, wenn ich überboten worden bin?

Ja natürlich bekommen Sie eine Information per E-Mail zugesandt, sobald Sie überboten worden sind. Stellen Sie sicher, dass die Push-Nachrichten am Telefon aktiviert sind.

Auktionsobjekte und Reklamationen2021-09-21T11:30:56+02:00

Was passiert mit Posten, die nicht versteigert wurden?
Es besteht die Möglichkeit, dass nicht verkaufte Posten in einer neuen Auktion angeboten werden.

Werden die Auktionsobjekte vor der Versteigerung geprüft oder gereinigt?
Nein. Alle Angaben über Baujahr, Gewicht, Maße und Kilometerstand werden von uns mit bestem Gewissen übernommen, sind jedoch unverbindlich.
Überzeugen Sie sich deshalb am Besichtigungstag selbst von den für Sie interessanten Posten.
Beachten Sie unsere AGB: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.

Kann ich von einem Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten?
Nein. Ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend. Sie können nicht von einem abgegebenen Gebot oder einem Zuschlag zurücktreten.
Vor Gebotsabgabe haben sie die Möglichkeit das Objekt zu besichtigen.

Kann ich ersteigerte Ware reklamieren?
Nein. Auf D1 Auktion finden transparente und öffentliche Auktionen statt, ihr Gebot und ein etwaiger Zuschlag sind rechtlich bindend.
D1 Auktion versteigert Objekte in dem Zustand wie sie vom Auftraggeber übernommen werden. Es wird daher kein Gewähr für Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel und Schäden übernommen. Überzeugen Sie sich daher am Besichtigungstag selbst vom Zustand des für Sie interessanten Posten.
Beachten sie unsere AGB: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.

Einige Posten sind aus der Auktion verschwunden, warum?
In Ausnahmefällen kann es bei Versteigerungen dazu kommen, dass einzelne Posten, im Namen des Auftraggebers aus einer Auktion entfernt werden müssen und nicht ausgeboten werden können.

Gibt es bei D1 Auktion eine Direktkauf oder Sofortkauf-Möglichkeit?
Nein. Alle Posten bei D1 Auktion können ausschließlich über die jeweilige Auktion ersteigert werden.

 

Preise, Gebühren & Bezahlung2021-09-21T11:28:41+02:00

Entspricht mein Gebot bei Zuschlag dem Kaufpreis?
Nein. Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Geboten um Netto-Gebotspreise handelt. Vor der Gebostabgabe wird ihnen der Brutto Endpreis inklusive Steuern und Auktionsgebühr berechnet und angezeigt. Alle Zuschlagspreise verstehen sich üblicherweise zuzüglich 15% Auktionsgebühr und zuzüglich 20% Mehrwertsteuer.
Bei differenzbesteuerten Posten beträgt die Auktionsgebühr 22%.

Wann und Wo bezahle ich meine ersteigerten Posten?
Die Bezahlung der ersteigerten Posten ist per Kreditkarte oder Überweisung möglich. Die Rechnungssumme muss vor Abholung am Konto von D1 Auktion eingegangen sein.
Welche Zahlungsmöglichkeiten für eine Auktion zur Verfügung stehen, ist bei jedem Posten ersichtlich.

Besichtigung2021-09-20T17:32:31+02:00

Muss ich Posten, die ich ersteigern möchte, besichtigen?
Sie haben die Möglichkeit sich am Besichtigungstag selbst vom Zustand der für Sie interessanten Posten zu überzeugen.
Beachten Sie unsere AGB: Gekauft wie besichtigt, keine Rückgabemöglichkeit.

Wo finde ich Informationen zum Besichtigungsstandort und Besichtigungstermin?
Der Besichtigungsstandort und Besichtigungstermin sind bei jedem Posten angeführt.

Abholung2021-09-21T11:26:37+02:00

Können ersteigerte Posten versendet werden?
Ja. Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung innerhalb von ganz Österreich. Der Preis wird mit 1€ pro gefahrenem Kilometer berechnet.

Was passiert, wenn ich zum vereinbarten Abholtermin nicht erscheinen kann?
Es besteht die Möglichkeit, ein Speditionsunternehmen mit der Abholung zu beauftragen. Bitte senden Sie uns vorab den Namen der Spedition sowie eine schriftliche Freigabe für die Ausfertigung ihrer Posten zu. Benötigte Transportmittel sind vom Speditionsunternehmen selbst mitzubringen. Sollten Sie Ihre ersteigerten Posten unangekündigt am Abholtermin nicht abholen, müssen wir Ihnen Abbau-, Umlagerungs- und Einlagerungskosten in Rechnung stellen.

Kann ich ein Speditionsunternehmen mit der Abholung beauftragen?
Falls Sie ein Speditionsunternehmen mit der Abholung beauftragen möchten, dann schicken Sie uns bitte vorab den Namen der Spedition sowie eine schriftliche Freigabe für die Ausfertigung Ihrer Posten zu. Benötigte Werkzeuge und entsprechende Transportmittel sind vom Speditionsunternehmen selbst mitzubringen.

Gibt es die Möglichkeit gesonderte Abholtermine zu vereinbaren?
Nach vorheriger Absprache können gesonderte Abholtermine vereinbart werden. Ein gesonderter Abholtermin ist im Voraus zu bezahlen und wird mit 300,–netto berechnet. Auf einen gesonderten Abholtermin besteht kein Anspruch.

Warum kann es bei einer Abholung zu Wartezeiten kommen?
Bei umfangreichen Auktionen kann es bei der Abholung zu Verzögerungen kommen. Nachdem es sich oft um sperrige Güter handelt, und unsere Mitarbeiter jeden einzelnen Kunden bei der Abholung begleiten, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Selbstverständlich können auch Sie dazu beitragen, die Abholung schneller zu gestalten:

  • Halten Sie den genauen Bargeldbetrag bereit
  • Bringen Sie Ihren Rechnungsausdruck mit
  • Bringen Sie die erforderlichen Werkzeuge, Transportmittel und Hubgeräte mit zur Abholung

Muss ich meine Posten bei der Abholung selbst abbauen und verladen?
Ja. Sie sind selbst für den Abbau und den Transport Ihrer Posten verantwortlich. Bitte bringen Sie die erforderlichen Werkzeuge dafür mit zur Abholung.

Was muss Ich zur Abholung mitbringen?
Ihre ausgedruckte Rechnung. Für den Abbau und Transport Ihrer Posten sind Sie selbst verantwortlich. Bitte bringen Sie die erforderlichen Werkzeuge dafür mit zur Abholung.

Wo und Wann muss Ich meinen Posten abholen?
Der Abholort und Abholtermin sind bei jeder Auktion angeführt. Außerdem erhalten Sie nach erfolgreichem Zuschlag eine E-Mail mit Termin und Standort.

 

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